Hast du vor, ein Unternehmen zu gründen? Zwei mögliche Unternehmensformen sind UG und GmbH.
Bei jeder Unternehmensform gibt es Unterschiede und Gemeinsamkeiten, wenn es z. B. um Kapital oder Sacheinlagen geht. Es ist also wichtig, diese zu verstehen, bevor du gründest.
Hier ein Überblick über grundlegende Informationen, die dir helfen können, dich für oder gegen eine Unternehmensform zu entscheiden. Genaueres erfährst du bei der IHK.
UG vs. GmbH erklärt
Das Wichtigste vorweg: Eine UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH mit Sondervorschriften. Aber was ist überhaupt eine GmbH?
GmbH
Eine GmbH ist rechtlich gesehen eine juristische Person, also ein Unternehmen, das wie eine Person behandelt wird. Das heißt:
- Sie hat eigene Rechte und Pflichten, die losgelöst von den Gesellschafter:innen (also dir und Mitgesellschafter:innen) selbst sind
- Sie kann selbst klagen oder verklagt werden
- Sie kann Eigentümer:in von Grundstücken und beweglichen Sachen sein
- Sie kann ein eigenes Vermögen besitzen, das vom Vermögen der Gesellschafter:innen getrennt ist
Der größte Vorteil: Du trennst Geschäftliches komplett vom Privaten. Das heißt, dass du grundsätzlich nicht mit deinem Privatvermögen oder Gegenständen für die Gesellschaft haftest. Aber auch hier gibt es Ausnahmen (siehe Abschnitt „Haftung“ unten).
UG
Und was ist mit der UG? Sie ist rechtlich gesehen eine GmbH mit Sondervorschriften im GmbHG bzw. im GmbH‑Gesetz. Das bedeutet, dass alles, was für eine GmbH gilt, auch für eine UG gilt. Zusätzlich gibt es noch Besonderheiten, die nur auf UGs zutreffen, wie z. B. Gewinnrücklagen.
UG vs. GmbH: Unterschiede
UGs und GmbHs haben einige Unterschiede. Hier eine Übersicht und Details pro Thema.
| Thema | UG | GmbH |
|---|---|---|
| Rechtsform | Variante der GmbH, keine eigene Rechtsform | Gilt als eigene Kapitalgesellschaft/juristische Person |
| Rechtsformzusatz | UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) | GmbH oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| Mindeststammkapital | 1 € bis 24.999 €, Betrag muss voll bei Eintragung gezahlt werden | mind. 25.000 €, bei Bargründung min. ¼ der Einlagen zu zahlen, insgesamt mind. 12.500 € bei Eintragung |
| Sacheinlagen | keine Sacheinlagen erlaubt, nur Bareinlagen | Erlaubt, aber nach strengen Regeln |
| Gewinnrücklagen | Das ist mit ¼ des Jahresüberschusses Pflicht. | Keine gesetzliche Pflicht |
| Umwandlung | Kann durch Kapitalerhöhung in GmbH umgewandelt werden | Kann nicht wieder zurück in eine UG umgewandelt werden |
Mindeststammkapital
Eine UG kannst du schon mit 1 € gründen, maximal aber mit 24.999 €. Diesen Betrag zahlst du voll bei der Eintragung.
Bei einer GmbH musst du mit mindestens 25.000 € Stammkapital starten. Davon musst du bei der Eintragung mindestens die Hälfte, also 12.500 €, einzahlen.
Sacheinlagen
Bei UGs sind ausschließlich Bareinlagen erlaubt und keine Sacheinlagen. Bei GmbHs ist beides erlaubt.
Sacheinlagen sind bewegliche Sachen, wie Maschinen, Werkzeuge, Büroausstattung, Computer etc. oder unbewegliche Sachen wie Grundstücke oder Gebäude bzw. Immobilien. Auch Lizenzen oder ganze Unternehmen kannst du als Sacheinlage einbringen.
Bareinlagen sind Geld, das du auf das Geschäftskonto der GmbH überweist. Bar bedeutet in diesem Fall also nicht wortwörtlich Bargeld, sondern einfach Geld im Gegensatz zu Sachgegenständen.
Gewinnrücklagen
Gewinnrücklagen sind eine UG-Besonderheit, gelten also nicht für GmbHs.
Deine UG muss jedes Jahr einen Teil ihres Gewinns zurücklegen, und zwar ¼ des Jahresüberschusses. Das heißt, du darfst nicht deinen kompletten Gewinn ausschütten.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben, weil die UG so allmählich Kapital ansparen soll. Ziel: ein Mindeststammkapital von 25.000 €, damit deine UG schließlich zu einer GmbH werden kann. Dafür gibt es allerdings keine Pflicht oder Frist.
Das heißt, deine UG darf auch dauerhaft eine UG bleiben und du musst sie nicht später in eine GmbH umwandeln.
Umwandlung
Du kannst deine UG in eine GmbH umfirmieren, aber deine GmbH nicht (wieder zurück) in eine UG.
Sobald du ein Kapital von 25.000 € angespart hast, kannst du deine UG im Handelsregister in eine GmbH umfirmieren. Bei dieser Umwandlung können zusätzliche Kosten entstehen.
Rechtlich gesehen ist das aber keine Umwandlung, sondern einfach nur eine Erhöhung des Kapitals. Das heißt: Durch eine Kapitalerhöhung wird eine UG zu einer GmbH.
UG vs. GmbH: Gemeinsamkeiten
UGs und GmbHs haben auch ein paar Dinge gemeinsam. Hier eine Übersicht und Details pro Thema.
| Thema | UG und GmbH |
|---|---|
| Management | Beide müssen einen Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin haben, welcher oder welche eine natürliche Person sein muss |
| Haftung | Bei beiden ist das Vermögen zwischen Privatvermögen und Gesellschaftsvermögen getrennt und es haftet bei allem das gesamte Gesellschaftsvermögen mit bestimmten Ausnahmen |
| Steuern | Beide werden auf verschiedenen Ebenen versteuert: Gesellschaftsebene und Gesellschafterebene Außerdem kommt die Umsatzsteuer dazu |
| Versicherungen | Keine gesetzliche Pflicht, aber sinnvoll (z. B. Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebsunterbrechung, Rechtsschutz, Cyberversicherung), außer in Branchen wie in der Sicherheit, bei Heilberufen oder in der Versicherungsvermittlung |
Management
Ganz gleich, ob GmbH oder UG: Es muss einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin geben, die eine natürliche Person ist, d. h. ein echter Mensch und keine andere Gesellschaft. Außerdem müssen sich alle Gesellschafter:innen gegenüber dem Handelsregister ausweisen.
Trotzdem kann es vorkommen, dass eine UG oder eine GmbH vorübergehend keinen Geschäftsführer oder keine Geschäftsführerin hat. Das ist rechtlich eigentlich nicht erlaubt, weswegen schnell jemand Neues zur Geschäftsführung berufen werden sollte.
Während es keinen Geschäftsführer oder keine Geschäftsführerin gibt, fallen Ersatzpflichten auf die Gesellschafter:innen, z. B. einen Insolvenzantrag zu stellen.
Haftung
Eine UG ist nicht riskanter als eine GmbH. Durch die strikte Trennung der Vermögen haftet bei allem, was mit der Gesellschaft zu tun hat, das gesamte Gesellschaftsvermögen und nicht dein Privatvermögen oder das deiner Gesellschafter:innen.
Wie erwähnt gibt es aber auch hier Ausnahmen. Wann also musst du mit deinem Privatvermögen haften?
- Wenn du deine Firma nutzt, um z. B. Vermögen beiseitezuschaffen oder Gläubiger:innen zu schädigen
- Wenn du als Geschäftsführer:in Pflichten verletzt, wie z. B. Sozialabgaben oder Steuern nicht abführst
- Wenn deine Gesellschaft keine/n Geschäftsführer:in hat, müssen Gesellschafter:innen selbst einen Insolvenzantrag stellen
- Wenn sich deine Vertragspartner:innen oder Banken über persönliche Bürgschaften bei dir als Gesellschafter:in absichern
- Wenn du noch vor dem Eintragen der Gesellschaft ins Handelsregister stehst, weil du zu dem Zeitpunkt noch keine juristische Person bist
Steuern
Egal ob UG oder GmbH: Du musst Steuern zahlen. Die teilen sich auf Gesellschaftsebene und Gesellschafterebene auf. Außerdem kommt die Umsatzsteuer dazu.
| Gesellschaftsebene | Gesellschafterebene | Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer: 15 % (§ 23 KStG), ab 2028 stufenweise Senkung um einen Prozentpunkt auf 10 % ab 2032 Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer Gewerbesteuer: Höhe je nach Gemeinde-Hebesatz unterschiedlich, ca. 14 % |
Gewinnausschüttungen werden erneut besteuert: mit der Abgeltungsteuer von 25 % im Privatvermögen Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten: Teileinkünfteverfahren, 60 % steuerpflichtig, 40 % steuerfrei |
Fällt auf Lieferungen und Leistungen an, Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 % (z. B. bei Lebensmitteln und Büchern) |
Versicherungen
Welche Versicherungen du für deine Gesellschaft abschließt, richtet sich ganz nach Branche und Risiko. Es gibt rechtlich gesehen keine Versicherungspflicht, außer in Branchen wie der Versicherungsvermittlung, bei Sicherheitsdiensten oder in den Heilberufen.
Trotzdem gibt es einige Versicherungen, die für die meisten Unternehmen wichtig und relevant sind. Dazu zählen:
- Betriebshaftpflicht
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Inhaltsversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Firmenrechtsschutz
- Cyberversicherung
Speziell für UGs und GmbHs ist außerdem eine D&O-Versicherung relevant, die das persönliche Haftungsrisiko des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin absichert (siehe Punkt “Haftung”).
Gründungskosten im Vergleich
Zusätzlich zum Mindeststammkapital fallen außerdem Kosten für Handelsregisteranmeldung und Notar-Gründungsurkunde an. Bei beiden sind die Kosten fast gleich, weil es einen gesetzlichen Mindestwert für Notargebühren gibt. Für die Kosten entscheidend ist, ob du mit einem Musterprotokoll gründest oder mit einer individuellen Satzung.
| UG | GmbH | |
|---|---|---|
| Mit Musterprotokoll | Notar:in (inkl. Anmeldung im Handelsregister): ca. 155–170 € Handelsregister: 225 € Gewerbeanmeldung: 20–65 € Gesamt: ca. 400–560 € |
Notar:in (inkl. Anmeldung im Handelsregister): ca. 270–390 € Handelsregister: 225 € Gewerbeanmeldung: 20–65 € Gesamt: ca. 515–680 € |
|
Mit individueller Satzung |
Notar:in (inkl. Anmeldung im Handelsregister): Gewerbeanmeldung: 20–65 € |
Notar:in (inkl. Anmeldung im Handelsregister): ca. 475–625 € Handelsregister: 225 € Gewerbeanmeldung: 20–65 € Gesamt: ca. 720–915 € |
Quellen: HRegGebV Nr. 2100 (seit 1. Juni 2025), GNotKG, deutschland-rechner.de, onlinebilanz.de
Beispiel GmbH
Eine GmbH‑Gründung mit 25.000 € Stammkapital liegt mit Musterprotokoll bei ca. 610 € (inklusive Notar:in und Handelsregister). Mit einer individuellen Satzung liegt die Gründung bei ca. 800 € plus der Gewerbeanmeldung.
Beispiel UG
Eine UG zu gründen kostet ca. 400 € (inklusive Notar:in und Handelsregister). Die Gründung steigt auf ca. 800 € bei einer individuellen Satzung, weil für die Notarkosten dann der gleiche Mindestgeschäftswert gilt wie bei der GmbH.
UG vs. GmbH – welche Form passt zu deinem Unternehmen?
Welche Form du wählst, hängt primär von deinem verfügbaren Kapital und deinem Vorhaben ab. Hier eine kurze Übersicht, was für welche Form spricht.
| UG | GmbH |
|---|---|
| Du willst mit wenig Kapital und Anfangskosten starten | Du kannst 25.000 € an Stammkapital aufbringen, mind. aber 12.500 € bei Eintragung |
| Du planst ein kleines, flexibles Vorhaben oder Start-up | Dir sind Vertrauen und Ansehen im Geschäftsverkehr wichtig |
| Du kannst das GmbH-Stammkapital (noch) nicht aufbringen | Du strebst Investoren oder Wachstum an |
| Du möchtest später zur GmbH aufsteigen und musst erst Kapital sammeln | Du möchtest Sacheinlagen einbringen, was bei UGs nicht möglich ist |
Noch ein Wort zu 1-€-UGs: Diese sind zwar rechtlich möglich, aber oft nicht sinnvoll. Dein Kapital sollte mindestens die Gründungskosten und nötige Ausgaben decken. Sonst fällst du schnell in die Zahlungsunfähigkeit.
Die Entscheidung muss nicht endgültig sein. Startest du mit einer UG, kannst du später zur GmbH werden. Umgekehrt geht das nicht.
UG und GmbH: Ablauf der Gründung
Für beide Formen ist der Gründungsablauf laut IHK identisch.
- Überlegungen der Gesellschafter:innen zu Name, Gesellschafter:innen und Unternehmensgegenstand, Vorabklärung der Firmierung mit der IHK
- Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags oder des Musterprotokolls
- Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden
- Eröffnen des Geschäftskontos und Einzahlen des Stammkapitals (bei GmbH mindestens 12.500 €, bei UG mindestens 1 € pro Gesellschafter:in)
- Anmelden im Handelsregister durch Notar:in
- Registergericht prüft Anmeldung und trägt sie ins Handelsregister ein
- Geschäftsführer:in teilt dies dem Transparenzregister mit
- Gewerbe anmelden, sobald die Eintragung ins Handelsregister bestätigt wurde
- Beim Finanzamt anmelden
Umwandlung UG in GmbH
Wie schon erwähnt ist die Umwandlung einer UG in eine GmbH komplett freiwillig. Sobald deine UG ein Stammkapital von 25.000 € hat, ist die Umfirmierung möglich.
So funktioniert das grundlegend laut der IHK:
- Gesellschafterbeschluss mit ¾‑Mehrheit, der ordentlich protokolliert wurde.
- Erhöhung des Kapitals auf mindestens 25.000 €
- Kapitalerhöhungsbeschluss wird notariell beurkundet
- Satzung wird geändert und notariell beurkundet
- Änderung wird im Handelsregister angemeldet und eingetragen
- Der Zusatz „UG“ wird nun in „GmbH“ geändert.
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Rechtsberatung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände sind. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.
UG vs. GmbH – FAQ
Was ist besser: UG oder GmbH?
Es ist nicht pauschal möglich, zu sagen, dass eine Form besser ist als die andere. Welche Form für dich optimal ist, hängt hauptsächlich von deinem Vorhaben und Kapital ab.
Gut zu wissen: Eine UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH mit ein paar Sondervorschriften.
UGs und GmbHs haben viele Gemeinsamkeiten, aber auch ein paar Unterschiede.
Was sind die Unterschiede zwischen UG und GmbH?
UGs und GmbHs unterscheiden sich bei den Themen:
- Rechtsform und Rechtsformzusatz
- Mindeststammkapital
- Gewinnrücklagen
- Umwandlung
- Sacheinlagen
Was sind die Gemeinsamkeiten zwischen UG und GmbH?
UGs und GmbHs haben Folgendes gemeinsam:
- Management
- Haftung
- Steuern
- Versicherungen
Wie unterscheiden sich die Kosten bei UG vs. GmbH?
Es gibt zwei Arten von Kosten.
Beim Stammkapital liegt der größte Unterschied. Eine UG kannst du theoretisch mit 1 € gründen. Bei einer GmbH brauchst du 25.000 € Stammkapital oder mehr. Das bleibt das Vermögen deiner Gesellschaft.
Dann gibt es die tatsächlichen Gründungskosten. Die sind mit Kosten für Notar:in, Handelsregister und Gewerbeanmeldung bei UG und GmbH fast gleich. Ob du mit einem Musterprotokoll oder einer individuellen Satzung gründest, ist entscheidend für die Kosten.
Musst du bei Gründung einer UG oder GmbH mit deinem Privatvermögen haften?
Generell ist die Antwort: Nein. UGs und GmbHs sind rechtlich gesehen juristische Personen. Das heißt, sie haben ein eigenes Vermögen, das vom Vermögen der Gesellschafter:innen getrennt ist. Du haftest also in den meisten Fällen nicht mit deinem Privatvermögen für dein Unternehmen.
Die Ausnahme ist, wenn du z. B. Vermögen beiseiteschaffst, deine Pflichten als Geschäftsführer:in verletzt oder deine Gesellschaft keinen Geschäftsführer oder keine Geschäftsführerin hat.




